Rechtsanwalt C.S. Brenneisen

Rechtsanwalt Brenneisen hat folgende Schwerpunkte:
Arbeits- und Fachkräftemigration, Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht,
Fachanwalt für Strafrecht.

Sprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch
Zulassung zum Rechtsanwalt 2006


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats
vom 25. September 2018 – 1 BvR 2814/17 – Rn. (1-33) –

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/09/rk20180925_1bvr281417.html


Dozententätigkeit: Kurse zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht für Bildungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen


Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltsvereins DAV in der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht
https://dav-migrationsrecht.de/


Mitglied im branchenübergreifenden Unternehmensnetzwerk Lateinamerika Verein e.V. (LAV)
www.lateinamerikaverein.de


Motivation: Kontrolle staatlicher Gewalt und Chancengleicheit für Alle. Ein Rechtsanwalt betreibt Rechtsstaatspflege. Demokratie und Menschenrechte sind kein Zustand, sondern ein ständiger Prozess und teilweise Widerstreit.


Die Kanzlei befindet sich in der Bürogemeinschaft mit RA’in Catrin Brosowski.

Für Beratung und Vertretung im Bereich des Familienrechts (Scheidung, Unterhalt etc.)
wenden Sie sich bitte an Frau

Rechtsanwältin Catrin Brosowski, Fachanwältin für Familienrecht

www.cbrosowski.de