Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt Brenneisen ist Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Titel wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer auf Antrag verliehen und dient dem Nachweis besonderer Kenntnisse und Praxiserfahrung (§ 43 c Abs.1 BRAO).


Strafrechtliche Ermittlungsverfahren stellen oft eine große Belastung für die Betroffenen dar. Neben einer drohenden Sanktion in Form von Haft oder Geldstrafe können der Verlust des Arbeitsplatzes, Aufenthaltstitels, Vermögensverfall, Fahrverbot oder Eintragungen in das polizeiliche Führungszeugnis hinzu kommen. Weitere mögliche belastende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte entstehen durch Wohnungsdurchsuchungen oder Abhörmaßnahmen.

Ohne juristischen Beistand laufen Betroffene unter dem Druck eines Strafverfahrens Gefahr ihre Verteidigungsrechte nicht vollständig wahrzunehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung und das Risiko mit einer höheren Strafe belegt zu werden. Stattdessen ist ein überlegtes Vorgehen ratsam, welches schon mit der ersten Vernehmung und der Wahrnehmung des Schweigerechts beginnt.

Herr Brenneisen ist bundesweit als Strafverteidiger in polizeilichen Ermittlungsverfahren und allen gerichtlichen Instanzen tätig.

Besondere Bereiche bilden dabei:

  • Drogenstrafrecht (BtMG)
  • Vermögensdelikte
  • Verstöße gegen das Ausländerrecht
  • Auslieferung
  • Europäischer Haftbefehl
  • Untersuchungshaft
  • Strafvollstreckung